
Ist Cannabis in Deutschland legal? Teilweise: Seit dem 1. April 2024 dürfen Erwachsene ab 18 Jahren nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) bis zu 25 g unterwegs und 50 g zu Hause besitzen und drei Cannabispflanzen pro Person privat anbauen. Seit Juli 2024 gibt es außerdem Anbauvereinigungen (Cannabis Social Clubs). Verkauf, Handel und Einfuhr von Cannabis bleiben dagegen verboten – Fachgeschäfte gibt es in Deutschland nicht.
Kurz gesagt
- Besitz: bis 25 g in der Öffentlichkeit, bis 50 g getrocknetes Cannabis am Wohnsitz – nur für Erwachsene ab 18.
- Eigenanbau: bis zu 3 Pflanzen gleichzeitig pro erwachsener Person, geschützt vor Kindern und Dritten.
- Samen: legal – auch online aus anderen EU-Ländern bestellbar.
- Bezug: legal nur als Mitglied einer Anbauvereinigung – einen legalen Laden gibt es nicht.
- Autofahren: THC-Grenzwert 3,5 ng/ml Blutserum; für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 gilt ein absolutes Cannabisverbot.
- Politik: Das Gesetz wird evaluiert; Stand Oktober 2026 wurde am KCanG nichts geändert.
Das Cannabisgesetz auf einen Blick
Die wichtigsten Situationen und was das Cannabisgesetz dazu sagt:
| Situation | Erlaubt? | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Cannabis besitzen (ab 18) | Ja – bis 25 g unterwegs, bis 50 g zu Hause | § 3 KCanG |
| Cannabis zu Hause anbauen | Ja – bis 3 Pflanzen pro Erwachsenem | § 9 KCanG |
| Cannabissamen kaufen | Ja – auch online aus der EU | § 4 KCanG |
| Mitglied in einer Anbauvereinigung | Ja – max. 50 g pro Monat (18–20 Jahre: 30 g) | §§ 11–26 KCanG |
| Cannabis kaufen oder verkaufen | Nein – Handel bleibt strafbar | §§ 2, 34 KCanG |
| Selbst angebautes Cannabis weitergeben | Nein – auch nicht verschenken | § 9 Abs. 2 KCanG |
| Kiffen in der Öffentlichkeit | Teilweise – mit Konsumverbotszonen | § 5 KCanG |
| Autofahren nach Konsum | Nur unter 3,5 ng/ml THC, kein Mischkonsum mit Alkohol; Fahranfänger und unter 21: gar nicht | § 24a StVG |
| Cannabis ins Ausland mitnehmen oder einführen | Nein | §§ 2, 34 KCanG |
| Medizinisches Cannabis | Ja – mit ärztlichem Rezept | MedCanG |
Teillegalisierung statt Freigabe: So funktioniert das Cannabisgesetz
Das sogenannte Cannabisgesetz (CanG) ist ein Paket aus zwei Gesetzen, die am 1. April 2024 in Kraft getreten sind: dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) für den Freizeitgebrauch und dem Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) für Patienten. Cannabis ist seitdem kein Betäubungsmittel mehr im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes.
Wichtig ist der Aufbau des KCanG: Paragraf 2 verbietet zunächst Besitz, Anbau, Handel, Einfuhr und Ausfuhr von Cannabis grundsätzlich. Erst Paragraf 2 Absatz 3 macht davon Ausnahmen für Erwachsene – für den Besitz kleiner Mengen, den privaten Eigenanbau und die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung. Alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, bleibt also verboten.
Ursprünglich war eine zweite Säule geplant: regionale Modellprojekte, in denen Fachgeschäfte Cannabis kontrolliert verkaufen. Dafür gibt es bis heute kein Bundesgesetz. Anträge von Städten wie Frankfurt oder Hannover wurden abgelehnt, die aktuelle Bundesregierung verfolgt das Vorhaben nicht weiter. Einen legalen Coffeeshop wie in den Niederlanden gibt es in Deutschland deshalb nicht.
Wie viel Gramm Cannabis darf man besitzen?
Erwachsene dürfen in der Öffentlichkeit bis zu 25 g Cannabis mitführen. Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind bis zu 50 g getrocknetes Cannabis erlaubt – diese Grenze gilt auch für die eigene Ernte. Gemeint ist das Gewicht der getrockneten Blüten, nicht der frischen Pflanze.
Wer die Grenzen überschreitet, begeht nicht sofort eine Straftat. Das Gesetz kennt einen Puffer:
| Menge | Unterwegs | Zu Hause | Folge |
|---|---|---|---|
| Erlaubt | bis 25 g | bis 50 g | keine |
| Puffer | über 25 bis 30 g | über 50 bis 60 g | Ordnungswidrigkeit, Bußgeld bis 30.000 € |
| Darüber | über 30 g | über 60 g | Straftat, Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe |
Strafbar ist außerdem, mehr als 25 g pro Tag oder 50 g pro Monat zu erwerben, und jede Form des Handels. Bei einer „nicht geringen Menge“ oder gewerbsmäßigem Handeln drohen deutlich höhere Strafen.
Was gilt für Jugendliche unter 18?
Für Minderjährige bleiben Besitz, Erwerb und Anbau vollständig verboten. Werden Jugendliche mit Cannabis angetroffen, wird es eingezogen; die Eltern und das Jugendamt werden informiert, das die Teilnahme an einem Frühinterventionsprogramm veranlassen soll. Wer als Erwachsener Cannabis an Minderjährige abgibt, macht sich strafbar; Personen über 21 droht dafür eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren.
Wie viele Cannabispflanzen darf man haben?
Jede Person ab 18 darf an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen. Die Grenze gilt pro Person, nicht pro Wohnung: Leben zwei Erwachsene in einem Haushalt, dürfen dort insgesamt sechs Pflanzen stehen – jede Person ist aber für ihre eigenen drei verantwortlich.
- Wo: in der Wohnung, auf dem Balkon oder im eigenen Garten – also dort, wo du wohnst. Ein Anbau im Kleingarten, auf fremden Grundstücken oder im Wald ist nicht erlaubt.
- Schutz: Pflanzen, Ernte und Samen musst du vor dem Zugriff durch Dritte schützen, besonders vor Kindern und Jugendlichen (§ 10 KCanG) – etwa mit abschließbarer Growbox, abschließbarem Raum oder Schrank.
- Nicht weitergeben: Selbst angebautes Cannabis darfst du weder verkaufen noch verschenken, auch nicht an Freunde.
- Ernte begrenzen: Mehr als 50 g getrocknetes Cannabis darfst du auch aus eigener Ernte nicht lagern. Eine kräftige Outdoor-Pflanze kann diese Menge allein überschreiten – plane die Pflanzenzahl entsprechend.
Wie du den richtigen Erntezeitpunkt erkennst und die Ernte richtig trocknest, zeigen wir in den Leitfäden Cannabis ernten: wann erntereif? und Cannabis trocknen.
Was passiert, wenn man mehr als 3 Cannabispflanzen hat?
Mehr als drei lebende Pflanzen pro Person sind keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach § 34 KCanG – mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Einen Puffer wie bei der Besitzmenge gibt es beim Anbau nicht. Wer zum Beispiel allein sechs Pflanzen zieht, ist also bereits strafbar, auch wenn die Ernte nur für den Eigenbedarf gedacht ist.
Darf der Vermieter den Anbau verbieten?
Der Eigenanbau gehört grundsätzlich zur erlaubten Nutzung der Wohnung. Ein pauschales Verbot im Mietvertrag gilt nach überwiegender Einschätzung von Fachanwälten als unwirksam. Der Vermieter kann aber einschreiten, wenn der Anbau zu Schäden führt – etwa durch Schimmel, Feuchtigkeit oder unsachgemäße Elektrik – oder wenn Geruch die Nachbarn erheblich stört. Höchstrichterliche Urteile speziell zum Cannabisanbau gibt es bislang nicht.
Sind Cannabissamen in Deutschland legal?
Ja. Nach § 4 KCanG ist der Umgang mit Cannabissamen erlaubt, solange sie nicht für einen unerlaubten Anbau bestimmt sind. Für den privaten Eigenanbau und für Anbauvereinigungen dürfen Samen aus anderen EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden. Das Bundesgesundheitsministerium stellt in seinen FAQ klar: „Ein Erwerb über das Internet oder per Fernabsatz und der Versand nach Deutschland ist zulässig.“
- Online bestellen aus der EU: erlaubt – zum Beispiel direkt bei einem Züchter in Spanien.
- Samen aus Ländern außerhalb der EU (etwa USA, Kanada, Großbritannien): Die Einfuhr ist nicht erlaubt, die Samen können eingezogen werden.
- Anbauvereinigungen dürfen Vermehrungsmaterial auch an Nicht-Mitglieder ab 18 mit Wohnsitz in Deutschland abgeben – persönlich vor Ort, höchstens 7 Samen oder 5 Stecklinge pro Monat.
- Samen enthalten kein THC und unterliegen daher nicht den Besitzgrenzen.
Für den Eigenanbau mit nur drei Pflanzen lohnt es sich, gezielt auszuwählen: feminisierte Samen bringen fast ausschließlich weibliche, blühende Pflanzen hervor, Autoflowering-Samen blühen unabhängig von der Tageslänge und passen gut auf Balkon und Fensterbank. Wer neu einsteigt, findet robuste Sorten in unserer Auswahl Samen für Anfänger.
Eigene Genetik aus Barcelona, mit Keimgarantie und diskretem Versand nach Deutschland und Österreich.
Anbauvereinigungen: Cannabis Social Clubs in Deutschland
Seit dem 1. Juli 2024 können nicht-gewerbliche Vereine eine Erlaubnis beantragen, gemeinschaftlich Cannabis anzubauen und an ihre Mitglieder abzugeben. Sie sind der einzige legale Weg, Cannabis zu beziehen, ohne es selbst anzubauen. Laut einer Zählung aus der Branche gab es im September 2026 bundesweit rund 470 genehmigte Anbauvereinigungen – mit großen Unterschieden zwischen den Bundesländern.
| Regel | Was gilt |
|---|---|
| Mitglieder | höchstens 500, ab 18 Jahren, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland |
| Mitgliedschaft | nur in einem Verein gleichzeitig, Mindestdauer 3 Monate |
| Abgabe ab 21 Jahren | max. 25 g pro Tag und 50 g pro Monat |
| Abgabe 18–20 Jahre | max. 25 g pro Tag und 30 g pro Monat, höchstens 10 % THC |
| Konsum vor Ort | verboten – auch in Sichtweite des Vereinsgeländes |
| Standort | mindestens 200 m Abstand zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und Spielplätzen |
Die Abgabe erfolgt nur an Mitglieder und nur in den Räumen des Vereins, finanziert wird der Anbau über Mitgliedsbeiträge. Werbung für Anbauvereinigungen ist verboten.
Wo darf man kiffen? Die Konsumverbote
Der Konsum in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich erlaubt, aber an vielen Orten ausgeschlossen. Nach § 5 KCanG ist Kiffen verboten:
- in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren;
- in Schulen, auf Kinderspielplätzen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen und auf öffentlich zugänglichen Sportstätten – und in Sichtweite davon; die Sichtweite endet bei 100 m Luftlinie vom Eingangsbereich;
- in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr;
- in Anbauvereinigungen und in Sichtweite ihres Geländes.
Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis 30.000 €. Zusätzlich können Länder und Kommunen den Konsum etwa auf Volksfesten oder in bestimmten Parks verbieten, und viele Arbeitgeber regeln Cannabis per Betriebsvereinbarung. Ob Nachbarn auf dem Balkon kiffen dürfen, wenn der Rauch andere stört, entscheiden Gerichte im Einzelfall – das Rücksichtnahmegebot gilt wie beim Tabakrauch. Verboten ist der Konsum außerdem in militärischen Bereichen der Bundeswehr.
Cannabis und Führerschein: der THC-Grenzwert
Seit dem 22. August 2024 gilt im Straßenverkehr ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum (§ 24a StVG). Wer darüber liegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wie lange THC nach dem Konsum nachweisbar bleibt, hängt stark von Menge und Häufigkeit ab – eine sichere Wartezeit gibt es nicht.
| Verstoß | Bußgeld | Fahrverbot | Punkte |
|---|---|---|---|
| THC ab 3,5 ng/ml (erster Verstoß) | 500 € | 1 Monat | 2 |
| Cannabis und Alkohol kombiniert | 1.000 € | 1 Monat | 2 |
| Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 | 250 € (absolutes Cannabisverbot) | – | 1; in der Probezeit zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre |
Wer berauscht fährt und dabei auffällt oder einen Unfall verursacht, macht sich unabhängig vom Grenzwert strafbar. Bei wiederholten Verstößen oder Hinweisen auf Abhängigkeit kann die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen.
CBD in Deutschland: legal?
CBD-Kosmetik und Produkte aus Nutzhanf mit höchstens 0,3 % THC sind in Deutschland erhältlich. CBD-Öle als Lebensmittel oder Nahrungsergänzung gelten nach EU-Recht allerdings als nicht zugelassenes Novel Food und sind deshalb nicht ohne Weiteres verkehrsfähig. Noch unklarer ist die Lage bei CBD-Blüten: Nach der sogenannten Rauschklausel dürfen sie nur verkauft werden, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Gerichte haben das in der Vergangenheit unterschiedlich ausgelegt, 2026 sprach das Amtsgericht Amberg einen Nutzhanf-Händler rechtskräftig frei. Eine bundesweit einheitliche Klärung gibt es nicht – CBD-Blüten bleiben eine rechtliche Grauzone.
Wer CBD-reiche Pflanzen selbst ziehen will, kann das im Rahmen der drei erlaubten Pflanzen tun – mit CBD-Samen, deren Pflanzen viel CBD und wenig THC bilden.
Medizinisches Cannabis
Seit April 2024 regelt das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) Cannabis als Medizin. Ärztinnen und Ärzte verschreiben es auf einem normalen Rezept, ein Betäubungsmittelrezept ist nicht mehr nötig. Die Abgabe erfolgt ausschließlich über Apotheken.
Zwei Entwicklungen sind für Patienten wichtig:
- Krankenkassen: Seit dem 30. Juli 2026 erstatten die gesetzlichen Krankenkassen Cannabisblüten grundsätzlich nicht mehr; erstattet werden weiterhin Fertigarzneimittel und standardisierte Extrakte.
- Online-Rezepte und Versand: Die Bundesregierung hat im Oktober 2025 eine Änderung des MedCanG beschlossen, die Erstverschreibungen per Telemedizin und den Versand von Blüten einschränken soll. Der Entwurf wird im Bundestag beraten, ist aber Stand Oktober 2026 nicht in Kraft.
Welche Therapie im Einzelfall infrage kommt, klärst du mit deiner Ärztin oder deinem Arzt.
Reisen: Darf man Cannabis ins Ausland mitnehmen?
Nein. Die Ein- und Ausfuhr von Cannabis ist nach dem KCanG verboten und strafbar – auch innerhalb der EU und auch bei kleinen Mengen. Das gilt für die Rückreise aus den Niederlanden ebenso wie für den Urlaub in Spanien. Eine Ausnahme gibt es nur für Patienten mit ärztlicher Bescheinigung, die vor der Reise amtlich beglaubigt wird. Samen dürfen dagegen aus EU-Ländern eingeführt werden.
Deutschland, Österreich und die Niederlande im Vergleich
| Land | Besitz | Eigenanbau | Samen |
|---|---|---|---|
| Deutschland | legal bis 25 g / 50 g zu Hause | legal, 3 Pflanzen pro Person | legal, Bestellung aus der EU erlaubt |
| Österreich | verboten (Suchtmittelgesetz), kleine Mengen meist ohne Strafverfahren | strafbar, wenn er der Suchtgiftgewinnung dient | Kauf und Besitz legal |
| Niederlande | geduldet bis 5 g, Verkauf in Coffeeshops | bis 5 Pflanzen meist ohne Strafverfolgung, Pflanzen können beschlagnahmt werden | legal |
Wer in Österreich lebt, kann Samen also legal kaufen und sammeln, darf daraus aber keine Pflanzen zur THC-Gewinnung ziehen. Für Deutschland gilt dagegen die liberalste Regelung der drei Länder beim privaten Anbau.
Was ändert sich am Cannabisgesetz 2026?
Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat im Koalitionsvertrag 2025 eine „ergebnisoffene Evaluierung“ des Gesetzes vereinbart. Die Ergebnisse der begleitenden Studie (EKOCAN) liegen in zwei Zwischenberichten vor, aus September 2025 und April 2026:
- Der Konsum unter Erwachsenen ist nicht sprunghaft gestiegen, unter Jugendlichen weiter rückläufig.
- Die Zahl der Strafverfahren wegen Cannabis ist stark gesunken.
- Der Schwarzmarkt besteht weiter – die Anbauvereinigungen haben ihn bisher kaum verdrängt.
- Kritisch gesehen werden der Missbrauch von Online-Rezepten für Medizinalcannabis und hochpotente Produkte.
Die Bundesgesundheitsministerin hält die Teillegalisierung für einen Fehler und fordert strengere Regeln, etwa niedrigere Besitzmengen. Beschlossen ist bisher nichts: Stand Oktober 2026 liegt kein Gesetzentwurf vor, der das KCanG ändert. Die erlaubten Mengen, der Eigenanbau und die Anbauvereinigungen gelten unverändert. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald sich daran etwas ändert.
Chronik der Legalisierung
| Datum | Was passiert ist |
|---|---|
| 1. April 2024 | KCanG und MedCanG treten in Kraft: Besitz und Eigenanbau für Erwachsene erlaubt |
| 1. Juli 2024 | Anbauvereinigungen können eine Erlaubnis beantragen |
| 22. August 2024 | THC-Grenzwert 3,5 ng/ml im Straßenverkehr, Verbot von Mischkonsum mit Alkohol |
| April 2025 | Koalitionsvertrag: ergebnisoffene Evaluierung des Gesetzes |
| September 2025 | erster Zwischenbericht der Evaluation (EKOCAN) |
| Oktober 2025 | Kabinett beschließt Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (noch nicht in Kraft) |
| April 2026 | zweiter Zwischenbericht der Evaluation |
| Juli 2026 | Krankenkassen erstatten Cannabisblüten grundsätzlich nicht mehr |
FAQ — Cannabis und das Gesetz in Deutschland
Ist Cannabis in Deutschland legal?
Teilweise. Seit dem 1. April 2024 dürfen Erwachsene ab 18 Jahren nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) Cannabis in begrenzter Menge besitzen und privat anbauen. Legal beziehen können sie es nur als Mitglied einer Anbauvereinigung. Verkauf, Handel und Einfuhr bleiben verboten, Fachgeschäfte gibt es nicht.
Wie viel Gramm Cannabis darf man besitzen?
In der Öffentlichkeit bis zu 25 g, am Wohnsitz bis zu 50 g getrocknetes Cannabis. Über 25 bis 30 g unterwegs oder über 50 bis 60 g insgesamt sind eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis 30.000 €. Darüber beginnt eine Straftat mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.
Wie viele Cannabispflanzen darf man pro Haushalt haben?
Jede erwachsene Person darf an ihrem Wohnsitz bis zu drei Pflanzen gleichzeitig anbauen. Die Grenze gilt pro Person: Leben zwei Erwachsene zusammen, sind im Haushalt insgesamt sechs Pflanzen erlaubt. Pflanzen und Ernte müssen vor Kindern und Dritten geschützt werden.
Was passiert, wenn man mehr als 3 Cannabispflanzen hat?
Mehr als drei lebende Pflanzen pro Person sind eine Straftat nach § 34 KCanG, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann. Einen Puffer wie bei der Besitzmenge gibt es beim Anbau nicht.
Darf man Cannabissamen in Deutschland online kaufen?
Ja. Cannabissamen sind legal und dürfen für den Eigenanbau aus anderen EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden. Laut Bundesgesundheitsministerium ist auch die Bestellung über das Internet mit Versand nach Deutschland zulässig. Samen aus Ländern außerhalb der EU dürfen nicht eingeführt werden.
Wie hoch ist der THC-Grenzwert beim Autofahren?
Der Grenzwert liegt bei 3,5 ng THC pro Milliliter Blutserum. Wer darüber liegt, zahlt beim ersten Verstoß 500 €, erhält einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte. Mit Alkohol kombiniert sind es 1.000 €. Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer.
Was ändert sich am Cannabisgesetz 2026?
Bisher nichts. Die Bundesregierung lässt das Gesetz evaluieren, und die Gesundheitsministerin fordert strengere Regeln. Stand Oktober 2026 liegt aber kein Gesetzentwurf vor, der das KCanG ändert. Besitzmengen, Eigenanbau und Anbauvereinigungen gelten unverändert.
Fazit: Was in Deutschland erlaubt ist und was nicht
Cannabis ist in Deutschland für Erwachsene teilweise legal: Du darfst bis zu 25 g mitführen, 50 g zu Hause aufbewahren, drei Pflanzen anbauen und Samen legal aus der EU bestellen. Legal beziehen kannst du Cannabis nur als Mitglied einer Anbauvereinigung. Handel, Weitergabe, Einfuhr und Fahren über dem Grenzwert bleiben verboten. Politisch steht das Gesetz unter Beobachtung, geändert wurde es bisher nicht.
Bei Fragen zu einer konkreten Situation hilft eine Anwältin oder ein Anwalt für Straf- oder Verwaltungsrecht weiter. Den Gesetzestext findest du auf gesetze-im-internet.de (KCanG), Antworten auf häufige Fragen in den FAQ des Bundesgesundheitsministeriums.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
Samen werden als Sammlerartikel verkauft. Informationen zum Anbau dienen ausschließlich der Bildung. Der Anbau von Cannabis unterliegt den Gesetzen des jeweiligen Landes; informiere dich über die Rechtslage an deinem Wohnort.




Kommentare
Noch keine Kommentare. Sei der Erste.